Mittwoch, Oktober 11, 2017

Der Fall Mohamed Hajib


Wie deutsche Sicherheitsbehörden die marokkanische Folterpraxis unterstützen

Informationsveranstaltung mit
Rechtsanwalt Eberhard Schultz
und Mohamed Hajib
Donnerstag, 12. Oktober 2017
11 Uhr • Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2070a

Kampagne zur Freilassung von Mohammed Hajib der NGO CAGE
Der Deutsch-Marokkaner Mohamed Hajib wurde 2010 aus Pakistan kommend unter aktiver Mitwirkung von Mitarbeitern des hessischen LKA auf dem Flughafen in Frankfurt am Main dazu gebracht, gegen seinen Willen nach Marokko weiter zu fliegen. Dort wurde er noch in der gleichen Nacht festgenommen, auf der Polizeistation aufs schwerste gefoltert und in einem anschließenden Prozess mit den erfolterten „Geständnis“ als einzigem Beweismittel zu zehn Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt.

Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt und 2012 aufgrund einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses vom 31. August 2012 auch zu einer Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. In der Stellungnahme  heißt es am Schluss der umfangreichen Begründung:
Die Verhaftung von Herrn Mohamed Hajib ist willkürlich, sie verletzt die Artikel 5, 9, 10 und 11 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 7, 9 und 14 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Seine Verhaftung erfüllt die Kategorie 111 der willkürlichen Verhaftung... Deswegen ersucht die Arbeitsgruppe die Regierung von Marokko, die unmittelbare Freilassung von Herrn Hajib zu veranlassen und ihm eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Artikel 9 Abs. 5 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten zu zusprechen.
Nach anfänglicher Weigerung der Bundesregierung konnte Mohamed Hajib mittlerweile nach Deutschland zurückkehren. Er ist nach Aussagen seines Rechtsanwalts Hans-Eberhard Schultz schwer gezeichnet von der Haft und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. RA Schultz beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen.

Über den Fall und seine Bedeutung diskutieren sein Anwalt, Menschenrechtsexpert*innen und -organisationen mit Journalist*innen und euch.

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Dienstag, Oktober 10, 2017

Feindstrafrecht in Deutschland?

Berichte aus den Strafverfahren gegen die PKK

Dienstag, 10. Oktober 2017
um 16 Uhr c.t.
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2097

https://www.facebook.com/kritowo/

Eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt Lukas Theune im Rahmen der kritischen Orientierungswoche an der HU

Wer radikale Kritik übt und dies in die Gesellschaft und auf die Straße trägt, kommt nicht selten mit staatlicher Repression in Kontakt. In den darauffolgenden Strafverfahren entsteht von außen häufig der Eindruck, das Gericht stelle objektiv die Sachlage fest und wende dann lediglich das Gesetz an. Dass aber das Recht selbst und dessen Anwendung immer politisch ist, bekommen insbesondere linke nicht-deutsche Strukturen mit voller Härte zu spüren.

Während Kurd*innen im Nahen Osten als eine der wenigen emanzipatorischen Kräfte gegen die islamistische Bedrohung kämpfen und seit Jahren unter Repression durch das Erdogan-Regime in der Türkei leiden, werden in Deutschland lebende Kurd*innen zahlreich vor Strafgerichten angeklagt, weil sie für Organisationen wie die PKK geworben haben sollen. Rechtsanwalt Lukas Theune, die kurdische Aktivistin Gulaysan Karaaslan und die Prozessbeobachtungsgruppe Justizwatch werden über das repressive Vorgehen des deutschen Staates gegen Kurd*innen sprechen und berichten, wie problematisch die Grundlagen und die Durchführungen dieser politischen Strafprozesse sind.

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