Samstag, November 26, 2011

Schikanös und uninformiert

Die Polizei im Wendland behindert Presse, Beobachter_innen und Sanis

Es hätte ein sehr langer, aber insgesamt überschaubarer Tag voll des kreativen Protests werden können. Gerade hatten sich die Demobeobachter_innen des akj-berlin nach Ende der letzten Demonstration vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in Lüneburg in ihr Camp zum Plenum zurückgezogen, als um 23:16 Uhr die Nachricht über den Ticker lief, dass in Metzingen die Polizei dabei sei, das Camp zu stürmen.
Stefanie Richter, Pressesprecherin des akj-berlin: "Wir sind natürlich sofort hingefahren. Alles sah danach aus, als würde eine der zentralen Stätten der Protestierenden unmittelbar vor der Räumung stehen. Die Straße war voll mit Polizei und Wasserwerfern vor den Toren des Camps."
Nachdem zunächst massiv Pfefferspray eingesetzt und mit dem Wasserwerfer in das Camp gespritzt worden war, entspannte sich die Lage bei Eintreffen von Presse und Legal-Team allmählich. Die Polizei zog sich zunächst zur Bundesstraße, später Richtung Dannenberg zurück – ob das wohl auch mit den Ladehemmungen des einen Wasserwerfers zu tun hatte?
"Insgesamt passt diese Aktion, obgleich sie viel krasser als vieles war, was wir am Tage erlebt haben, in eine Taktik der Kriminalisierung des gesamten Protests. Voraussetzungslos werden polizeiliche Maßnahmen gegen alle gerichtet, die gerade in die Quere kommen, nach dem Motto: Es trifft schon nicht die Falschen.", resümiert Stefanie Richter und erklärt: "Weil die nachrückenden Einsatzkräfte keine Identitätsfeststellungen durchführen konnten – die vermeintlichen Störer_innen waren nicht da –, richtete sich die gesamte Polizeimacht gegen die sich zum Schlafen bereit machenden Campbewohner_innen. Als könnte mensch mit Wasserwerfern und Räumfahrzeugen Identitäsfeststellungen druchführen."
Zwischen Kessel und Ralley
Seit den Morgenstunden waren zehn Demonstrationsbeobachter_innen vom akj-berlin im Wendland unterwegs, um die polizeilichen Maßnahmen zu beobachten und zu dokumentieren. An den magentafarbenen Warnwesten mit der Aufschrift ("OBSERVER") und den grünen Ausweisen zu erkennen, war am Freitag je ein Team in Dumstorf und eines auf der Ralley Monte Göhrde unterwegs.

In Dumstorf, wo ursprünglich ein weiteres Camp geplant war, aber mit Verweis auf die Schienennähe verboten wurde, was das VG Lüneburg am Donnerstag bestätigt hatte, hatte die Polizei eine Gruppe von Schienenwander_innen eingekesselt und diese über 2,5 Stunden festgehalten. Mit nur einem baterieschwachen Laptop ging sie dann daran, alle Personen einer Identitätsfeststellung zu unterziehen und anschließend abzufilmen. Dabei wurden zwei Gewahrsamnahmen dokumentiert.

Bei der Ralley Monte Göhrde ging die Polizei entlang der Bahnstrecke und in den Wäldern mit Pferden gegen die Protestierenden vor, setzte CS-Gas sowie Pfefferspray ein und führte umfangreiche Verkehrs- und Kfz.-Kontrollen durch. Auch Hunde, Hubschrauber, Wasserwerfer und Räumfahrzeuge kamen zum Einsatz.

Vorläufige Beobachtungsauswertung
Zentral werden folgende Punkte von den akj-Beobachter_innen scharf kritisiert:
  1. Sanitäter_innen behindert
  • Immer weider wurde beobachtet, dass Sanitäter_innen und Ärzt_innen in ihrer Bewegungsfreiheit stark beschränkt wurden.
  • Sie erhielten Patzverweise, Santitätsautos wurden aufgehalten und peinlich genau durchsucht.
  • Die Platzverweise wurden nicht näher begründet, vielmehr die Sanitäter_innen als Störer_innen behandelt.
2. Presse und Beobachter_innen behindert, Polizei uninfomiert
  • Die Einsatzkräfte vor Ort, insbesondere neu eingetroffene Einheiten, sind nicht auf die Akkreditierung der Presse vorbereitet worden.
  • Weder Presseausweise noch die von der Lüneburger Polizeizentrale ausgegebenen Akkreditierungskarten wurden akzeptiert; diese waren nicht einmal bekannt.
  • Ebenso hatten die Demobeobachter_innen immer wieder Probleme, ihre Beobachtungen unbehindert durchzuführen, weil die Beamt/innen vor Ort nicht informiert waren. "Versehentlich" wurde einem Demobeobachter ein Platzverweis erteilt, der später aber wieder zurück genommen wurde.
3. Schikanöses Vorgehen und zahlreiche Verstöße gegen das Übermaßverbot
  • Die polizeilichen Maßnahmen verstießen in der Art ihrer Ausführung an verschiedenen Stellen gegen das Übermaßverbot, oft wurden sie schikanös durchgeführt und ließen keinen konkreten Ermittlungszusammenhang erkennen.
  • So wurde der Polizeikessel in Dumstorf erst gebildet, als sich die Menschen zurück ins Camp bewegen wollten und über 2,5 Stunden aufrecht erhalten. Obwohl keine Beweismittel für einen irgendeinen Tatvorwurf bestanden, wurden schleppend langsam Identitätsfeststellung durchgeführt und alle Menschen einzeln abgefilmt.
  • Diese Form der Kriminalisierung des Protest zeigte sich auch an verschiedenen Kontrollstellen für Pkw und fand seinen Höhepunkt beim polizeilichen Ansturm auf das Camp in Metzingen. Das Motto scheint hier zu sein: "Es trifft schon nicht die Falschen."
Zwei Spaziergänger_innen berichteten den Beobachter_innen, sie seien an einer Polizeikontrollstelle angehalten und gezwungen worden, ihre Jacken und Hosen abzulegen. Dabei wurden sie gefilmt, um wie es hieß, deren Polsterungen zu dokumentieren – wohl weil es sich dabei um eine sog. Passivbewaffnung zur Abwehr polizeilicher Vollstreckungshandlungen handeln könnte?!

Die Legende von der Vorwirkung der Allgemeinverfügung
Immer wieder stützten die Beamt_innen grundrechtsverkürzende Maßnahmen auf ene vermeintliche "Vorwirkung" der Allgemeinverfügung. Dabei handelt es sich um die amtlich bekannt gemachte Verfügung der Polizeidirektion Lüneburg, wonach ab Samstag 0:00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Lüneburg sowie jeweils 50 m auf beiden Seiten entlang der Bahnstrecke nach Dannenberg keine Versammlungen abgehalten werden dürfen sowie gleiches auch ab Sonntag 0:00 Uhr für die Strecke zwischen Dannenberg und dem Zwischenlager bei Gorleben.
In vorauseilender Rechtsanmaßung wurde von den Beamt_innen versucht, bereits vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung die sich aus ihr ergebenden Beschränkungen für die Grundrechtsausübung durchzusetzen. So wurde zwischenzeitlich mit dieser Begründung die Arbeit auf einem Privatgrundstück in Gleisnähe untersagt, auf dem Robin Wood ein Baumhaus errichten wollte.
"Wenn der Castor noch hunderte Kilometer entfert und keine unmittelbaren Gefahren für die Sicherheit der Protestierenden oder die Integrität der Streckenführung bestehen, sind solche Maßnahmen selbst dann rechtswidrig, wenn die Polizei sie weniger fantasievoll begründet als mit dem Hinweis auf die Legende von einer angeblichen Vorwirkung der Allgemeinverfügung.", betont Stefanie Richter, kurz bevor ihr vor Müdigkeit die Augen zufallen.
Gute Nacht Wendland!