Freitag, Februar 04, 2011

Bericht über die Einsatzbeobachtung am 2. Februar 2011


Aus Anlass der Räumung des Mietshauses in der Liebigstr. 14 führten der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) und die kritischen jurist_innen der Freien Universität (kj) eine Einsatzbeobachtung in Friedrichshain durch.

Mit bis zu 25 Beobachter_innen haben wir die polizeiliche Räumung im Bereich der Rigaer Straße sowie die damit in Zusammenhang stehenden Protestaktionen und Versammlungen begleitet. Der Anlass dieses Polizeieinsatzes lässt die Frage aufkommen, ob zur Durchsetzung privatrechtlicher Interessen ein so massives Polizeiaufgebot gerechtfertigt sein kann. Insbesondere deswegen, weil es nach dem Beschluss des Landgerichts zunächst darum hätte gehen müssen, die tatsächlichen Besitzverhältnisse in der Liebigstr. 14 festzustellen. Eine solche Feststellung fand jedoch gar nicht erst statt, stattdessen kam es am Ende doch zu einer Räumung und mehreren Festnahmen. Diese wurde unter Einsatz enormer personeller und technischer Mittel, insbesondere Werk- und Fahrzeugen durchgesetzt. Dabei wurde sogar dem Anwalt der Bewohner_innen, der Zugang zu seinen Mandant_innen und dem Gelände verwehrt. Stattdessen wurde er auf den weiter entfernten Pressebereich verwiesen. Pressevertreter_innen wurden dort ebenso am Zugang zum Haus gehindert wie ihnen eine direkte Einsicht in die polizeilichen Maßnahmen verwehrt war. Erst nach Abschluss der Räumung wurde ausgewählten Presseteams der Zutritt ermöglicht. Bis in die Abendstunden und Nacht glich der Bereich um die Liebigstraße einem polizeilichen Belagerungszustand mit schwerem Gerät in greller Scheinwerferbeleuchtung. Nur Anwohner_innen wurde unter Vorlage ihres Personalausweises der Zugang gestattet.

Bereits am Vorabend und in der Nacht hatten einzelne Polizeigruppen durch Hin- und Herfahren auf der Rigaer Str. die vor dem Haus solidarisch Versammelten provoziert. Am frühen Morgen installierte die Polizei auf den umliegenden Dächern grelle Scheinwerfer und leuchtete die Balkone und Fenster der Anwohner_innen mit Suchscheinwerfern ab. Von den Dächern aus wurden durchgehend Videoaufnahmen angefertigt.

Zahlreiche Protestaktionen begleiteten die Räumungsmaßnahmen im Friedrichshainer Kiez. Bei unseren Beobachtungen ließen uns die Einsatzkräfte nach anfänglichen Schwierigkeiten weitgehend ungehindert gewähren.

Die Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern sowie die Bundespolizei waren nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet. Teilweise waren nicht einmal die Landeswappen erkennbar. Auch die Berliner Polizei ließ eine über gruppenspezifische Zuordnungen hinausgehende individuelle Kennzeichnung vermissen. Das Auftreten der eingesetzten Beamt_innen wirkte infolge ihrer permanenten Behelmung, Polsterung und Bewaffnung einschüchternd und bedrohlich. Vielfach waren die Gesichter unter den ohnehin mit Tarnhauben überzogenen Helmen durch Sturmmasken verdeckt. Auch Hunde wurden wieder einmal eingesetzt.

Im Lauf des Tages dokumentierten wir über fünfzehn Festnahmen. Insbesondere bei den Protestaktionen und Versammlungen im Bereich der Proskauer Straße und der Frankfurter Allee war das Vorgehen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten von unangemessener Gewalttätigkeit geprägt: Regelmäßig wurde den Festgenommenen der Mund und die Gesichtspartie so zugehalten, dass sie außerstande waren, den Umstehenden ihren Namen zur Vermittlung anwaltlicher Hilfe zuzurufen. Tritte und Schläge u.a. in die Nieren- und Magengegend wurden ebenso regelmäßig beobachtet wie das Hetzen und Wegtreiben von Demonstrant_innen ohne vorherige Ansprache oder Warnung. Vereinzelt kam es dabei auch zu sexistischen und anderen Beleidigungen.

Gegen 11:15 Uhr kam es an der Bänschstr./Proskauer Str. zu einer höchstwahrscheinlich rechtswidrigen Einkesselung von ca. 50 bis 60 Personen, die bis ca. 13 Uhr andauerte. Erst nach Feststellung ihrer Personalien und der Aussprache eines umfassenden, wohl unverhältnismäßigen Platzverweises, konnten die festgehaltenen Personen den Bereich verlassen. Eine tragfähige Begründung für die Kesselung wurde ihnen bis zum Schluss nicht gegeben. Gewalttätige Konfrontationen und Ausschreitungen waren ausgeblieben.

Das Vorgehen der Polizei am Abend des 2. Februar unterschied sich deutlich zu dem am Morgen bzw. Vormittag. Am Abend beobachteten wir die für 19 Uhr am Boxhagener Platz angemeldete Demonstration. Der Platz war von Scheinwerfern hell ausgeleuchtet. Die hohe Präsenz von formierten Polizeikräften in voller Montur (Polsterung, Fußschutz, Helm, Mundschutz, nicht selten auch Sturmhaube) wirkte sehr bedrohlich. Zudem standen diese, infolge des hohen Teilnehmer_innenzustroms von allen Seiten des Platzes, selbst am Rand schon mitten in der Versammlung. Extrem störend waren auch die unmittelbar am Platz aufgestellten Einsatzfahrzeuge.

Die Verlesung der Auflagen durch die Polizei bevor sich der Demonstrationszug in Bewegung setzte, war weitestgehend verständlich. Problematisch war, dass der vordere Teil des Demonstrationszuges, inklusive dem Schwarzen Block, von vielen Polizeikräften derart umklammert wurde, dass weder von vorn noch von der Seite das auf den Transparenten dargestellte Anliegen der Demonstration zur Kenntnis genommen werden konnte. Damit wurde in das Recht, über Inhalt und Darstellung der Versammlung selbst zu entscheiden, eingegriffen. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse und der hohen Teilnehmer_innenzahl zog sich der Demonstrationszug über mehrere hundert Meter und man lief gedrängt. Deswegen wirkte die Präsenz der Polizei in Gruppen bzw. Zügen unmittelbar seitlich der Demo provozierend und bedrohlich. Insbesondere auch deswegen, weil es sich bei den begleitenden Polizeikräften um Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten mit entsprechender Ausrüstung handelte. Nicht uniformierte Polizei befand sich auch mitten in dem Demonstrationszug.

Im Bereich der Warschauer Str. Ecke Revaler Str. kam es dann zu einer Maßnahme, die auf den weiteren Verlauf der Geschehnisse maßgeblichen Einfluss hatte, als die den Demonstrationszug begleitenden Beamt_innen ohne Vorwarnung in den Zug hinein prügelten und Festnahmen durchführten. Dabei kam es auch zum Einsatz von Pfefferspray und Transparente wurden entrissen. Allein das Zünden eines Leuchtfeuers kann dafür nicht als Anlass genügen.

Die Demonstration konnte noch bis zur Kopernikusstraße fortgesetzt werden. Dort sperrte die Polizei den gesamten Kreuzungsbereich ab, nachdem Feuerwerkskörper in Richtung der Polizeikräfte geworfen wurden. In dem entstandenen Gedränge kam es zu Übergriffen durch die Polizei. Die Polizeikräfte liefen mehrfach von der Seite in die versammelte Menge hinein und führten Festnahmen durch. Dabei wurde beobachtet wie Polizist_innen mit gestrecktem Bein auf Menschen sprangen und gezielt Faustschläge gegen den Kopf eingesetzt wurden. Eine Auswahl der Festzunehmenden erfolgte nicht oder nicht nachvollziehbar. Erneut kam es zum Einsatz von Pfefferspray. Pressefotografen äußerten den Eindruck, dass dieses gegen sie und ihre Ausrüstung gezielt eingesetzt wurde. Wie schon am Vormittag erschien die Festnahmepraxis gewalttätig. Wieder wurde verhindert, dass die Festgenommenen den Umstehenden ihren Namen mitteilen. Teilweise wurde Nachfragenden durch die Polizei der Einsatz von Pfefferspray aus unmittelbarer Distanz angedroht und behauptet, das bloße Nachfragen stelle bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.

Um 20:39 wurde von Seiten der Polizei mitgeteilt, dass der Veranstalter die Versammlung für beendet erklärt habe. Diese wie die weiteren Ansagen der Polizei waren jedoch kaum verständlich bzw. im hinteren Teil des Zuges gar nicht wahrnehmbar. Für die Teilnehmer_innen blieb daher unklar, in welche Richtung die Versammlung verlassen werden konnte. Es entstand eine extrem unübersichtliche unruhige Situation. Ab 20:45 wurde dauerhaft ein Helikopter eingesetzt.

Auf der Abstromroute in Höhe der versperrten Oberbaumbrücke verzichtete die Polizei auf die Regelung des Verkehrs, wodurch sowohl die ehemaligen Versammlungsteilnehmer als auch die Autofahrer gefährdet wurden.

Im weiteren Verlauf des Abends wurde im Friedrichshainer Kiez beobachtet, dass durch die Polizei Taschenkontrollen durchgeführt wurden. Diese mussten den Betroffenen als willkürlich erscheinen, weil völlig unklar blieb, wonach die Polizei auswählte, wen sie durchsuchte.

Im gesamten Verlauf des Abends wurden Handlungen, die nach dem Versammlungsgesetz nur im Zusammenhang mit Demonstrationen strafbar sind, beispielsweise Vermummung und das Mitführen von auf der Versammlung verbotenen Gegenständen, auch dann noch als Anlass für Festnahmen und Durchsuchungen herangezogen, nachdem die Versammlung für beendet
erklärt worden war.


[Überarbeitere Version (aus Anlass von Kommentar 2)]
Im gesamten Verlauf des Abends wurden Handlungen wie Vermummung und das Mitführen von nach dem Versammlungsgesetz verbotenen Gegenständen als Begründung für Festnahmen und Durchsuchungen herangezogen, auch wenn Demonstrationen bereits beendet oder aufgelöst waren und der nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 lit. c VersG eigentlich erforderliche Zusammenhang mit Menschenansammlungen für uns nicht (mehr) erkennbar war. Unabhängig davon und jenseits der vielfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vermummungsverbot halten wir diese Verfolgungspraxis für rechtspolitisch kritikwürdig. Die Vorschriften schützen die Rechtsordnung abstrakt, der tatsächliche Sicherheitsgewinn solcher Maßnahmen besteht daher oft nur virtuell.

Unserem Eindruck nach erfolgen Festnahmen nach Demonstrationsende wegen "Vermummung" oder "Mitführen verbotenen Gegenstände" in großer Zahl. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Begründung wegen der Weite und Abstraktheit der Strafvorschriften von Polizeibeamten als willkommener Anlass für Festnahmen häufig genutzt wird. Widersetzen sich die Betroffenen den Maßnahmen, folgt dem eine Strafverfolgung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt_innen (§ 113 StGB) dann unabhängig davon, ob tatsächlich eine nach dem Versammlungsgesetz strafbare Tat vorgelegen hat oder nicht. Im Ergebnis provoziert die Polizei häufig so die tatsächlich verfolgten Straftaten durch ihren Zugriff erst selbst. Im Interesse einer gewaltpräventiven Konfrontationsvermeidung fordern wir daher mehr polizeiliche Zurückhaltung.

Weiterhin ist angesichts des großen Polizeiaufgebots unverständlich, warum Polizeibeamt_innen von 3 Uhr morgens bis nachts um 1 Uhr ununterbrochen im Einsatz sein müssen. Unabhängig davon, dass dies unzumutbare Arbeitsbedingungen sind, trug das auch nicht gerade zur Deeskalation bei.

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2 Comments:

Anonymous mp2 said...

Nachtrag: Nach offiziellen Angaben war die Versammlung am Boxhagener Platz erst vor Ort angemeldet worden.

2/05/2011 4:26 PM  
Anonymous Anonym said...

eine rechtliche anmerkung zum interessanten und zu recht kritischen bericht: das (verfassungsrechtlich sicher problematische) vermummungsverbot des § 17a abs. 2 VersG gilt leider nicht nur bei versammlungen (und aufzügen), sondern auch bei "sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel" - obwohl insoweit natürlich schon die gesetzgebungskompetenz des bundes fraglich ist.

man beachte auch die ausnahme zugunsten von "Prozessionen, Bittgängen und Wallfahrten, gewöhnlichen Leichenbegängnissen, Zügen von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachten Volksfesten" in § 17a Abs. 3 i.V.m. § 17 VersG...

2/07/2011 4:00 PM  

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