Dienstag, Juni 29, 2010

Verfassungsrecht nicht für Zeitungsleser

sondern für diejenigen, welche die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung selbst in die Hand nehmen!!1!

Da wollte wohl jemand austesten, ob noch "andere Abhilfe" i.S.d. Art. 20 Abs. 4 GG
möglich ist. Jetzt ist zu befürchten, dass er die Knarre rausholt.

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