Dienstag, Juni 29, 2010

Fiktive Leitsätze # 1

Aus aktuellem Anlass …

GG Art. 22 Abs. 2
StGB § 90a Abs. 2

Wer eine Deutschlandfahne dergestalt missbraucht, dass er sie als Sonnenschutz an dem
seitlichen Fensterscheibe eines Reisebusses anbringt, begeht (noch) keinen beschimpfenden Unfug an ihr.

BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 – 3 StR 15/08

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