Montag, Oktober 06, 2008

Wie verklage ich einen Ex-Präsidenten?

Nach der Anzeige gegen Ex-US-Verteidigungsminister Rumsfeld folgt nun die Strafsache G.W. Bush?



Am 14. November 2006 hatte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), das Center for Constitutional Rights (CCR) und andere Menschenrechtsorganisationen, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, bei der Generalbundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen US-Außenminister Donald Rumsfeld und andere hochrangige zivile und militärische Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen gestellt. Rumsfeld hatte darauf seine Teilnahme an der Müncher Sicherheitskonferenz abgesagt, wenn er mit Strafverfolgung in Deutschland rechnen müsse. Am 27. April 2007 stellt die Generalbundesanwaltschaft (GBA) die Ermittlungen mit der Begründung ein, dass Ermittlungsverfahren bei Straftaten im Ausland nicht eingeleitet werden müssten, wenn es keinen inländischen Bezug gebe und überdies nicht zu erwarten sei, dass Tatverdächtige sich in Deutschland aufhalten werden. Dies sei weder bei Rumsfeld noch bei den 13 anderen angezeigten US-Offiziellen der Fall.



Eine Ermittlung nach dem Weltrechtsprinzip des Völkerstrafgesetzbuchs wurde von der GBA mit der Begründung abgelehnt, dass ein Unterlassen strafrechtlicher Verfolgung in den USA nicht zu erwarten sei. Daher sei für die deutsche Gerichtsbarkeit kein Anwendungsspielraum. Vorrangig haben nämlich die US-Gerichte über den Fall zu urteilen. Nur wenn eine Verfolgung der Straftat am Ort des Begehens oder am Wohnort des Beschuldigten dauerhaft nicht zu erwarten ist, könne eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte begründet werden.


Nun könnte sich erweisen, ob die Strafjustiz der USA ihrer Aufgabe erfüllt, und gleich noch eine Strafermittlung gegen den Schon-bald-Ex-Präsidenten Bush folgen lässt, wenn dessen Imunitätsstatus demnächst entfällt. Für diesen Fall hat der auf Schwerverbrechen spezialisierte Staatsanwalt Vincent Bugliosi schon mal eine publizistische Anklage vorbereitet. In seinem nunmehr auf deutsch erschienenen Buch "Anklage wegen Mordes gegen George W. Bush" macht er darauf aufmerksam, dass nach dem Ablauf von Bushs zweiter Amtszeit im Januar nächsten Jahres nicht nur jeder der 50 Attorney Generals in den einzelnen Bundesstaaten, sondern auch jeder Bezirksstaatsanwalt, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich einer der Soldaten lebte, die im Irakkrieg fielen, Anklage wegen Mordes gegen den Texaner erheben könnten. Wie das Internetmagazins telepolis berichtet, hat Charlotte Dennett, die in Vermont für das Amt des Attorney General kandidiert, ein entsprechendes Vorgehen bereits angekündigt.

Grundlage der Anklage sieht Bugliosi im Täuschungshandeln Bushs, mit dem dieser das US-amerikanische Volk und vor allem dessen Repräsentanten im Kongress über das Vorliegen von Anhaltspunkten für die Existenz von Massenvernichtungswaffen im Irak zum Krieg bewegt hat.
Dafür habe die Bush-Administration einen National Intelligence Estimate (NIE) so zensiert, dass der Irak in der für die Öffentlichkeit und den Kongress bestimmten Version als eine viel größere Bedrohung erschien, als er eigentlich darstellte.

Angesichts der Effektivität, welche die US-amerikanischen Justiz bei der Verfolgung des Ex-Verteidigungsministers wegen dessen Beteiligung an den Folterverbrechen von Abu-Ghraib an den Tag legt, dürfte über eine Verurteilung Bushs bereits entschieden sein: Einstellung, Akte zu, als gehemeie Staatssache einstufen.


Quelle: Peter Mühlbauer, Mord in über 4.000 Fällen, Manson-Staatsanwalt Bugliosi will George W. Bush vor Gericht bringen, telepolis 06.10.2008 >>

Labels: , ,