Montag, November 12, 2007

Von Grabrednern und anderer unterirdischer Kunst

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine tolle Einrichtung. Davon wissen die Bekannten in diversen kreativen Dingsbumsberufen zu berichten (siehe auch: Prekariat). Über die Künstlersozialversicherung (KSV) sind selbständige, hauptberufliche KünstlerInnen und PublizistInnen gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Das Besondere an der KSV: Die nicht von den Versicherten getragene "Beitrags"hälfte wird auf die VerwerterInnen künstlerischer Leistungen umgelegt ("Künstlersozialabgabe").

Betroffene berichten, dass es mitunter schwierig ist, in die KSK aufgenommen zu werden. Entscheidend ist nämlich, ob die ausgeübte Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch anerkannt wird. Davon zeugen auch die mitunter kurios anmutenden Rechtsstreitigkeiten, wie etwa die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass GrabrednerInnen PublizistInnen im Sinne des KSVG sind.

Aber auch die VerwerterInnen versuchen, der Abgabenpflicht zu entgehen. So wie im Fall Dieter Bohlen, für dessen Tätigkeit als Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) die KSK Abgaben erhob. Die KSK hat für die verschiedenen DSDS-Staffeln zwischen 2002 und 2006 rund 173.000 Euro gefordert. Gegen den entsprechenden Bescheid klagte der Fernsehsender RTL erfolglos. In seiner Entscheidung bezog sich die das Sozialgericht Köln auf die Verträge, die Bohlen und die anderen DSDS-JurorInnen mit RTL abgeschlossen haben. In ihnen werde "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" von den Juroren erwartet. Diese Klausel wertet das Gericht als Hinweis auf eine künstlerische Tätigkeit der Jury-Mitglieder. Seine Entscheidung stützte das Gericht auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten sind, für die Abgaben fällig werden.

Quelle: Tagesspiegel

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