Dienstag, November 20, 2007

akj-berlin lehnt Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes ab

Anlässlich des am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus zu beratenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes (Drucksache 16/0782) fordert der akj-berlin in seiner Stellungnahme die Fraktionen von SPD und Die Linke auf, das Gesetz in der vorgelegten Weise nicht zu verabschieden.

In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ist unter
anderem der Zugriff der Polizei auf Videoaufzeichnungen der BVG vorgesehen. Außerdem sollen ihre
Befugnisse zur „präventiven“ Videoüberwachung bei Kontrollen und Großveranstaltungen ausgeweitet
werden. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Der akj-berlin kritisiert die Vorlage aus verschiedenen verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen
Gründen:
  • Die vorgesehenen Befugnisse zur Videoüberwachung greifen in die informationelle Selbstbestimmungsfreiheit einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern ein, ohne dass diese durch ihr konkretes Verhalten dafür Anlass gegeben hätten. In der Stellungnahme heißt es dazu:
    Damit bewegt sich das Polizeirecht einmal mehr in die zweifelhafte Tendenz, dass polizeiliche Maßnahmen nicht mehr eine konkrete Gefahr und individuelle Verantwortlichkeit voraussetzen, sondern sich BürgerInnen unterschiedslos als potenzielle RechtsbrecherInnen polizeilicheÜberwachung gefallen lassen müssen.
  • Die Befugnis, Busse und Bahnen „zum Erkennen von Straftaten“ per Video zu überwachen, fällt in die Gesetzgebungskompetenz, da es sich dabei um eine Maßnahme zur Aufklärung von Straftatenhandelt, für die der Bund und nicht das Land Berlin zuständig wäre.
  • Verschiedene Studien, wie nicht zuletzt der Evaluationsbericht zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung in der Berliner U-Bahn, haben gezeigt, dass durch Videoüberwachung Straftaten nicht verhindert werden, sondern höchstens zu einer Verlagerung der Kriminalität führen.
    Dazu die akj-Sprecherin Stefanie Richter:
    „Wir verstehen nicht – und damit sind wir sicherlich nicht allein –, dass der Ausbau der Überwachung durch die BVG trotz deren offensichtlicher Wirkungslosigkeit weiter forciert wird.“
  • Das Argument, durch Videoüberwachung in Bahnhöfen terroristische Anschläge verhindern zu
    können, ist fadenscheinig. Dies wäre nur bei fortwährender Beobachtung der Kamerabilder durch Beamte gewährleistet, die sich dann auch stets in unmittelbarer Nähe aufhalten müssten, um TerroristInnen noch vor dem Zünden des Sprengsatzes zu überwältigen.
Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf geplante Kennzeichnungspflicht wenigstens für SEK-BeamtInnen begrüßt der akj-berlin in seiner Stellungnahme ausdrücklich, auch wenn sie offenbar der Beruhigung von KritikerInnen in den eigenen Reihen dient. Vor dem Hintergrund, dass diese bereits seit Jahren geplant ist, erwartet er eine baldige Einführung ohne weitere Ankündigungen. Auch weiterhin fordert der akj-berlin die Kennzeichnungspflicht für sämtliche Polizeibeamten im geschlossenen Einsatz.

Die komplette Stellungnahme findet ihr hier. >>

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