Donnerstag, November 29, 2007

Werden wir doch nicht alle 129a?!

BGH: «militante gruppe» ist keine terroristische Vereinigung

Die vom BKA als "linksextremistische, gewaltbereite Organisation «militante gruppe (mg)»" bezeichneten Personen stellen nach Ansicht des BGH keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB dar. Wie der Bundesgerichtshof in seinem gestrigen Beschluss über die Haftbeschwerden dreier «mg»-Mitglieder entschied, rechtfertige unter Berücksichtigung der Neufassung der Strafnorm von 2003 - anders als bei der geplanten Begehung von Kapitalverbrechen - der bloße Zusammenschluss zur Begehung von Straftaten nach § 129a Abs. 2 StGB noch nicht die Einstufung einer Gruppe als terroristische Vereinigung. Das Gesetz verlange darüber hinaus, dass die in Aussicht genommenen Taten zur Erreichung bestimmter staatsgefährdender Ziele bestimmt seien und zudem durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen könnten.

Im Hinblick auf die «mg» sah der dritte Strafsenat diese Voraussetzungen nicht gegeben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen im Zusammenhang mit einem versuchten Brandanschlag auf drei Bundeswehr-LKW im Juli 2007 unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Die von der «mg» bereits begangenen und beabsichtigten Taten seien jedoch nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen, so die Beurteilung des BGH. Daher sei die «mg» lediglich als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB, nicht aber als terroristische Vereinigung einzustufen. Als Folge dieser Entscheidung setzten die Richter die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug, weil der ursprüngliche Haftgrund der Schuldschwere nach § 112 Abs. 3 StPO nicht gegeben ist. Die Haftbefehle seien zwar unter dem Gesichtspunkt der Fluchtgefahr dennoch gerechtfertigt, allerdings könne dieser Gefahr durch Auflagen in ausreichendem Maße begegnet werden.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, 28. November 2007.

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Kronzeugen mit Zweifeln

Wichtiger Durchbruch im Prozess gegen den Berliner Antifaschisten

Überraschend endete der zweite Prozesstag gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Matthias Z. vor dem Amtsgericht Tiergarten am 22.11.2007 mit der Aufhebung des Haftbefehls. Wie bereits berichtet fußte die Anklage in erster Linie auf den Aussagen der NebenklägerInnen, den Berliner Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Bei ihrer Vernehmung am letzten Donnerstag waren sich diese beiden Zeugen indes plötzlich nicht mehr hundertprozentig sicher, dass sie tatsächlich den Angeklagten unter den vermummten Angreifern erkannt haben, von denen sie im Herbst letzten Jahres in Lichtenberg angegriffen wurden.

Auch die weiteren ZeugInnen, die von der Staatsanwaltschaft geladen waren, drei Zeugen, die sich zufällig am Tatort befanden und das Geschehen vom 29.11.2006 beobachten konnten, berichteten übereinstimmend, dass sie keinen der drei Täter genau erkennen konnten. Alle waren ähnlich dunkel gekleidet und mit Sturmhauben komplett vermummt gewesen. Auch habe der Angriff nur wenige Sekunden gedauert und sei „mehr im Vorüberrennen“ passiert. Die Täter seien alle zwischen 1,70 und 1,80m groß gewesen und auch an eine auffällige Brille konnte sich keiner der drei Zeugen erinnern. „Ein Wiedererkennen wäre nur aufgrund der Augen möglich gewesen“, so einer der Zeugen auf die Frage des Richters.

Völlig andere Angaben machten jedoch die beiden Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Beide sagten aus, während des Angriffs mehrere Sekunden Zeit gehabt zu haben, um einen der Angreifer genau zu erkennen. Dieser habe eine Kapuze und ein Tuch getragen, welches nur bis zur Nase reichte. Die markante Augen- und Nasenpartie sei gut zu erkennen gewesen. Auffällig seien zudem die schmalen Augen des Täters sowie seine „Studentenbrille“ gewesen. Auf die Frage des Richters, woher man den Angeklagten denn vorher kannte, gaben beide wortgleich an, dass dieser sich in der Vergangenheit als „jemand aus dem gegnerischen Lager mehrmals negativ hervorgetan“ hatte. Zum Beispiel als Prozessbeobachter bei einer Gerichtsverhandlung gegen den Neonazi Christian B., bei der dieser wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung gegen mehrere AntifaschistInnen verurteilt wurde. Auch ein falsches Alibi von Stefanie P. konnte bei diesem Prozess nicht helfen, dafür laufen gegen sie derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Falschaussage.

Beide äußerten, sie seien sich damals "ziemlich sicher" gewesen, Matthias Z. auf einem von ihnen selbst geschossenen Foto als einen der Angreifer wiedererkannt zu haben, räumten aber ein, Matthias Z. heute nicht mehr hundertprozentig wieder zu erkennen.

Das war die Stunde der Verteidiger: Sie beantragten die Ladung verschiedener Polizei- und LKA-Beamter, die einerseits zu offenen Verfahren gegen die als beiden als KronzeugInnen fungierenden Neonazis unter anderem wegen Falschaussage, Körperverletzung und Landfriedensbruch aussagen sollten. Bei diesen Verfahren hatten die beiden gegenseitig aufgrund ihres seit dem 8.9.2007 bestehenden Verlöbnisses die Aussage verweigert. Des Weiteren sollten die Beamten dazu Stellung nahemen, warum sie ein Verfahren gegen sechs AntifaschistInnen gar nicht erst eröffnet hatten, obwohl Stefanie P. und Sebastian Z. diese namentlich beim LKA wegen schwerer Straftaten angezeigt hatten, der selbe Beamte aber nur kurze Zeit später die Anzeige der Neonazis gegen Matthias Z. mit einem aus der Anti-Antifa-Datei stammenden, von ihnen selbst geschossenen Foto zuließ. Hier wurde es auch dem Richter zu viel. Er unterbrach die Verhandlung.

Wenige später war von schwerer Körperverletzung nicht mehr die Rede. Was als versuchter Todschlag begann wird am 13.12.2007 nur noch als Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterverfolgt. Nun soll erst einmal in einem Gutachten geklärt werden, ob es sich bei dem im Zuge der Hausdurchsuchung beim Angeklagten aufgefundenen Teleskop-Schlagstock um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Die Staatsanwaltschaft hat dafür vorsorglich schon mal 100 Tage Haft beantragt - selbstverständlich ohne Bewährung. Irgendwie muss sie die Untersuchungshaftzeit ja begründen.

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Dienstag, November 20, 2007

akj-berlin lehnt Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes ab

Anlässlich des am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus zu beratenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes (Drucksache 16/0782) fordert der akj-berlin in seiner Stellungnahme die Fraktionen von SPD und Die Linke auf, das Gesetz in der vorgelegten Weise nicht zu verabschieden.

In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ist unter
anderem der Zugriff der Polizei auf Videoaufzeichnungen der BVG vorgesehen. Außerdem sollen ihre
Befugnisse zur „präventiven“ Videoüberwachung bei Kontrollen und Großveranstaltungen ausgeweitet
werden. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Der akj-berlin kritisiert die Vorlage aus verschiedenen verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen
Gründen:
  • Die vorgesehenen Befugnisse zur Videoüberwachung greifen in die informationelle Selbstbestimmungsfreiheit einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern ein, ohne dass diese durch ihr konkretes Verhalten dafür Anlass gegeben hätten. In der Stellungnahme heißt es dazu:
    Damit bewegt sich das Polizeirecht einmal mehr in die zweifelhafte Tendenz, dass polizeiliche Maßnahmen nicht mehr eine konkrete Gefahr und individuelle Verantwortlichkeit voraussetzen, sondern sich BürgerInnen unterschiedslos als potenzielle RechtsbrecherInnen polizeilicheÜberwachung gefallen lassen müssen.
  • Die Befugnis, Busse und Bahnen „zum Erkennen von Straftaten“ per Video zu überwachen, fällt in die Gesetzgebungskompetenz, da es sich dabei um eine Maßnahme zur Aufklärung von Straftatenhandelt, für die der Bund und nicht das Land Berlin zuständig wäre.
  • Verschiedene Studien, wie nicht zuletzt der Evaluationsbericht zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung in der Berliner U-Bahn, haben gezeigt, dass durch Videoüberwachung Straftaten nicht verhindert werden, sondern höchstens zu einer Verlagerung der Kriminalität führen.
    Dazu die akj-Sprecherin Stefanie Richter:
    „Wir verstehen nicht – und damit sind wir sicherlich nicht allein –, dass der Ausbau der Überwachung durch die BVG trotz deren offensichtlicher Wirkungslosigkeit weiter forciert wird.“
  • Das Argument, durch Videoüberwachung in Bahnhöfen terroristische Anschläge verhindern zu
    können, ist fadenscheinig. Dies wäre nur bei fortwährender Beobachtung der Kamerabilder durch Beamte gewährleistet, die sich dann auch stets in unmittelbarer Nähe aufhalten müssten, um TerroristInnen noch vor dem Zünden des Sprengsatzes zu überwältigen.
Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf geplante Kennzeichnungspflicht wenigstens für SEK-BeamtInnen begrüßt der akj-berlin in seiner Stellungnahme ausdrücklich, auch wenn sie offenbar der Beruhigung von KritikerInnen in den eigenen Reihen dient. Vor dem Hintergrund, dass diese bereits seit Jahren geplant ist, erwartet er eine baldige Einführung ohne weitere Ankündigungen. Auch weiterhin fordert der akj-berlin die Kennzeichnungspflicht für sämtliche Polizeibeamten im geschlossenen Einsatz.

Die komplette Stellungnahme findet ihr hier. >>

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Sonntag, November 18, 2007

"Ich hatte so das Gefühl, die wollten das unter sich ausmachen"

Prozessauftakt gegen den Berliner Antifaschisten Matthias Z.

Am Donnerstag begann vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Matthias Z. (nunmehr) wegen gefährlicher Körperverletzung. Matthias wird vorgeworfen, am 29. November 2006 an einer Auseinandersetzung zwischen zwei verurteilten Neonazis und vermeintlich Linken in Berlin-Lichtenberg beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage stützt sich vor allem auf den Aussagen zweier bekannter Neonazis, die Matthias in einer Gruppe Vermummter erkannt haben wollen, als sie von dieser mit Teleskopschlagstöcken attakiert wurden. Sie legten den ermittelnden Beamten ein Foto
von Matthias Z. aus ihrer Anti-Antifa Feindkartei vor. Der Staatsanwaltschaft genügte dies, um gegen Matthias wegen versuchten Totschlags zu ermitteln, am 12. Dezember 2006 seine Wohnung zu durchsuchen und ihn über die Weihnachtsfeiertage in Untersuchungshaft zu nehmen.

Matthias selbst beteuert seine Unschuld. Neben der Aussage der geschädigten Nazis fand das LKA bei seiner Hausdurchsuchung einen Teleskopschlagstock in der Wohnung des Beschuldigten. Das genügte, um Matthias insgesamt 101 Tage in der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit wegzusperren, bis ein Schwurgericht am 23. März 2007 dem dritten Haftprüfungsantrag seines X-Berger Anwalts Daniel Wölky entsprach und die Untersuchungshaft unter Meldeauflagen aussetzte. Gleichzeitig stufte das Gericht den Tatvorwurf auf gefährliche Körperverletzung herab.

Der Prozessauftakt am letzten Donnerstag war kurzfristig in den Sicherheitsbereich des Gerichts
verlegt worden. Zahlreiche interessierte BürgerInnen fanden daher keinen Platz mehr. Die rund 20 ProzessbeobachterInnen mussten schikanöse Kontrollen über sich ergehen lassen. So wurde neben den üblichen Kleider- und Taschenkontrollen auch die Schuhe auf verbotene Gegenstände hin durchsucht. An der Prozessbeobachtung nahmen auch einige grün-rote Lokal- und BundespolitikerInnen teil.

Zu Prozessbeginn beanstandete die Verteidigung von Matthias, dass ihnen mehrere verfahrensrelevante Beiakten bislang nicht übermittelt wurden, obwohl diese bereits im Dezember 2006 beantragt wurden. Die Akten sollen u.a. über das ambivalente Verhältnis der Nebenkläger und Hauptbelastungszeugen Stefanie P. und Sebastian Z. Auskunft geben, denen bereits Falschaussagen in früheren Prozessen nachgewiesen werden konnte. Zudem hatte Matthias in einem anderen Verfahren, in dem es um einen Überfall von Neonazis auf einen linken Infostand ging, als Belastungszeuge gegen Sebastian Z. ausgesagt. Auch wurde der Umstand bekannt gemacht, dass der frühere Anführer der verbotenen Kameradschaft Tor, Björn W., bereits vor dem nun verhandelten Fall versuchte, Matthias Z. anhand des gleichen Fotos anzuzeigen, das auch Stefanie P. und Sebastian Z. dem LKA vorlegten.

Als einziger Zeuge des ersten Prozesstages sagte ein Polizeibeamter aus, der die Anzeige der Geschädtigten im Krankenhaus aufgenommen hatte. Er schilderte, dass die verletzten Neonazis bereits im Flur des Krankenhauses gemeinsam mit herbeitelefonierten Neonaziaktivisten über mögliche Täter spekulierten, ihm gegenüber aber ihre Vermutungen nicht äußern wollten und den Anschein machten, dass sie eigenmächtig Racheaktionen planen würden. Der Beamte hatte nach eigenen Aussagen den Eindruck: "die wollten das erstmal unter sich ausmachen."

Der Prozess wird am Donnerstag, den 22.11. fortgesetzt. Dann werden auch die beiden NebenklägerInnen aussagen. Weitere Infos und Presseberichte sind hier zu finden: http://www.freiheitfuermatti.com

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Montag, November 12, 2007

Selbstzweifel II

Nachdem ich schon herausfinden musste, dass ich nicht paranoid bin, hat es jetzt wohl auch Wolfgang Schäuble erwischt.

Findet zumindest lanu...

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Von Grabrednern und anderer unterirdischer Kunst

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine tolle Einrichtung. Davon wissen die Bekannten in diversen kreativen Dingsbumsberufen zu berichten (siehe auch: Prekariat). Über die Künstlersozialversicherung (KSV) sind selbständige, hauptberufliche KünstlerInnen und PublizistInnen gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Das Besondere an der KSV: Die nicht von den Versicherten getragene "Beitrags"hälfte wird auf die VerwerterInnen künstlerischer Leistungen umgelegt ("Künstlersozialabgabe").

Betroffene berichten, dass es mitunter schwierig ist, in die KSK aufgenommen zu werden. Entscheidend ist nämlich, ob die ausgeübte Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch anerkannt wird. Davon zeugen auch die mitunter kurios anmutenden Rechtsstreitigkeiten, wie etwa die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass GrabrednerInnen PublizistInnen im Sinne des KSVG sind.

Aber auch die VerwerterInnen versuchen, der Abgabenpflicht zu entgehen. So wie im Fall Dieter Bohlen, für dessen Tätigkeit als Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) die KSK Abgaben erhob. Die KSK hat für die verschiedenen DSDS-Staffeln zwischen 2002 und 2006 rund 173.000 Euro gefordert. Gegen den entsprechenden Bescheid klagte der Fernsehsender RTL erfolglos. In seiner Entscheidung bezog sich die das Sozialgericht Köln auf die Verträge, die Bohlen und die anderen DSDS-JurorInnen mit RTL abgeschlossen haben. In ihnen werde "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" von den Juroren erwartet. Diese Klausel wertet das Gericht als Hinweis auf eine künstlerische Tätigkeit der Jury-Mitglieder. Seine Entscheidung stützte das Gericht auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten sind, für die Abgaben fällig werden.

Quelle: Tagesspiegel

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Mittwoch, November 07, 2007

G8: Recht Global -- Wenigstens die Aussicht stimmt.


Neues freischüßler #15 | 2007 ist erschienen

Jetzt erhältlich!
– in Deiner gutsoritierten Bibliothek*

"Wir liegen gut im Zeitplan – für das nächste Heft.", schreibt die Redaktion in ihrem Editorial. Doch auch auf Vergangenes weiß sie hinzuweisen:
"Auch das letzte sei hier nicht unerwähnt. Zahlreiche LeserInnenzuschriften zeigten sich erstaunt über das ungewohnte Ausmaß der phantasievollen Rechtschreibung. Um das Auffinden solcher beabsichtigten (?) Fehler kniffl iger zu gestalten, wurde endlich auch das Layout an die maßgeblichen EU-Richtlinien angeglichen."

Allerdings bleibt die Redaktion auch keine Antwort über den Inhalt ihrer gestern vorgelegten neuen Ausgabe schuldig:
"Dagegen konnte uns selbst die zu erwartende Verfolgung durch das BKA nicht davon abhalten, uns in dieser Ausgabe gesellschaftlichen Problemen wissenschaftlich zu nähern. Dass mensch wegen kritischer Wissenschaft und dem »falschen« Freundeskreis mit einem Bein im Knast stehen kann, beweist die Bundesanwaltschaft zur Zeit in einem der Berliner § 129 a-Verfahren. Bei den Razzien vor dem G8-Gipfel konnte mensch den Eindruck erhalten, jede zweite Woche (er)findet das BKA eine neue terroristische Vereinigung. Wenn das so weitergeht, wird uns noch ganz 129 a.
Gefangen in unserem intellektuellen Horizont bleibt nicht viel Bewegung, aber die Sicherheit, recht zu behalten. Außerdem bleibt Zeit für die großen Visionen und das ganz Grundsätzliche – Fragen, die wir in diesem Heft im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel aufgreifen. Die Forderung nach globalen Rechten kann abstrakter nicht sein und doch nicht anders als ganz konkret verstanden werden. Spätestens nach der geplanten Modularisierung des Jurastudiums wird für Grundsätzliches – Exzellenzuni hin oder her – keine Zeit mehr bleiben. Auch Praxiserfahrung und Internationalität sind schwer gefragt, solange die Marschrichtung stimmt.
Die Probleme zentralafrikanischer Dorf- und Wanderrichter bei der Durchsetzung effektiven Rechtsschutzes werden wohl auch in Zukunft nur im freischüßler eine juristische Würdigung erfahren… Bei aller Kritik am Großen und Ganzen auch mal an die eigene Nase fassen, denkt sich die /der kritische JuristIn. Sind linke AnwältInnen die gerechteren »RechtsvertreterInnen«? Oder findet bei ihnen im Wartezimmer statt, was andernorts bereits über die Geldbörse entschieden wird? Das ist vielleicht bald schon keine soziologische, sondern eher eine rechtshistorische Frage, wenn nach den Vorstellungen des Deutschen Anwaltvereins das Referendariat in öffentlicher Anstellung durch ein von finanzstarken Kanzleien getragenes Anwaltsreferendariat ersetzt wird, in dem die wenig lukrativen Tätigkeitsfelder linker JuristInnen keine NachahmerInnen finden werden. In die Zukunft wirkt auch das Vergangene mit unterschiedlicher Wirkungsmacht. Grund genug, das Augenmerk auch auf die JuristInnenausbildung in der DDR zu richten sowie den Umgang der Bundesrepublik mit ihrem ZwangsarbeiterInnenerbe einerseits und den offenbar wohlverdienten Pensionsansprüchen von Volksgerichtshofpräsidenten andererseits zu hinterfragen."

Na denn, viel Spaß beim Lesen!

Jetzt auch online lesen:
www.das-freischuessler.de

* Vorsicht, dabei handelt es sich nach Ansicht des BKA um eine potentiell terrorverdächtige Zone!

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