Montag, September 24, 2007

Gelebte Misanthropie. Berichte aus der Staatsanwaltschaftsstation - II

Gute alte keule strafrecht (Grave)

So weit, so gut. Meine ausbilderin war erstmal drei wochen im urlaub, was mir ein wenig luft verschaffte, aber trotzdem hatte ich schon eine sitzungsvertretung bekommen. „Sitzungsvertretung“ bedeutet, daß referendarInnen staatsanwältIn spielen dürfen bzw. müssen. Zur vorbereitung schaute ich mir einen verhandlungstag an. Und dort begannen die ernsteren problemchen für mich und mein gewissen:

Fünf verhandlungen, sechs angeklagte. Vermutlich hat mich schon das erste verfahren einfach so 'runtergezogen, daß ich dann auch beim ganzen rest eher überempfindlich war. Aber der reihe nach: Im ersten verfahren ging es um einen einbruchsdiebstahl. Während ich draußen auf den staatsanwalt wartete, hatte ich ein paar kurze worte mit dem ebenfalls wartenden angeklagten gewechselt, quasi um mich als mensch zu erkennen zu geben, und auch um 'rauszukriegen, worum es geht. Ich kannte die akten ja nicht. Der angeklagte erwähnte u.a., daß andere an der tat beteiligte wegen irgendeiner körperverletzungssache seiner meinung nach eine unangemessen niedrige strafe erhalten hätten, im vergleich zu seiner strafe. Deshalb sein einspruch gegen den strafbefehl. Naja. Schon vor und auch während der verhandlung selbst erklärte die richterin dann, worum es sich bei dieser körperverletzungsgeschichte handelte: der angeklagte wurde von den besitzern der potentiellen beute ertappt und in der lagerhalle oder was auch immer es war, wo er eingestiegen war, gefesselt und mit stahlseilen geschlagen, bis die polizei kam. Die richterin stellte das dem angeklagten gegenüber in einem sehr „sachlichen“ tonfall fest: „Da wurden Sie ja regelrecht gefoltert, nicht? Da waren Sie bestimmt froh, daß die polizei kam, oder? Und sowas machen Sie bestimmt nicht wieder, bei dem was Ihnen da passiert ist?“ Mir drehte sich dabei emotional der magen um, soviel ignoranz und faktischen zynismus ertrage ich nur schwer. Da sitzt ein mensch, der im zusammenhang mit der betreffenden tat schwer mißhandelt wurde und dabei berechtigterweise um sein leben fürchtete, und dieses blöde strafsystem hat nichts anderes zu tun, als ihn anzuklagen. Und die richterin erdreistet sich noch, ein potentiell traumatisierendes erlebnis als nebenaspekt zu behandeln und so zu tun, als ob der mensch, der da vor ihr sitzt, einfach so darüber reden und ihre dämlichen fragen beantworten könnte. Der angeklagte machte gute miene zum bösen spiel, lächelte höflich und bejahte alles. Die situation erschien mir ungeeignet für emotionale ausbrüche, und ich konnte meine reaktionen glücklicherweise unterdrücken. Das strafmaß wurde herabgesetzt, alle glücklich. Toll.

Nächstes verfahren: ein ex-Stasi-leutnant, der wegen übler nachrede angeklagt wurde. Opfer war K., der chef eines Stasi-museums. Der angeklagte hatte diesen auf seiner homepage mehrere monate lang als volksverhetzer bezeichnet, was im rahmen einer zivilrechtlichen unterlassungsklage aber als zulässig und von der meinungsfreiheit gedeckt eingestuft wurde. Unzulässig dagegen war die in einem späteren offenen brief gemachte äußerung „Wußten Sie übrigens, daß man [K.] ungestraft als Volksverhetzer bezeichnen darf?“ Denn diese frage würde implizit zum ausdruck bringen, daß K. wegen volksverhetzung verurteilt wäre. Tja, das waren juristische feinheiten, die der angeklagte nicht so richtig verstand. Überhaupt erzeugte sein auftreten - leise, nervös, ängstlich, überkorrekt - das bild eines völlig verunsicherten menschen, dessen welt vermutlich zusammengebrochen war. Hätte nicht gedacht, daß ich einmal mitleid mit einem Stasi-leutnant empfinden würde. Aber ich konnte auch einen teil seiner aufgebrachtheit K. gegenüber inhaltlich und politisch nachvollziehen und sogar teilen: Als volksverhetzer hatte er K. bezeichnet, weil K. in einem zeitungsinterview die strafrechtliche verfolgung von NS-unrecht durch die Stasi kommentiert hat mit den worten „Wenn ein verbrecher einen anderen verbrecher umbringt, hat das nichts mit unrechtsbewältigung zu tun.“ Dabei bezog er sich auf ein konkretes verfahren, in dem der jetzige angeklagte an der strafverfolgung eines nazis mitgewirkt hatte. Dieser nazi wurde nach langer beweisaufnahme wegen massenmordes zum tode verurteilt. Daß der angeklagte es ganz und gar nicht lustig fand, aufgrund der formal vergleichsweise korrekten verfolgung von NS-unrecht mit einem nazi und mehrfachen mörder gleichgesetzt zu werden, kann ich gut verstehen. Gehör fand er mit diesem persönlichen motiv aber natürlich nicht. Eher tatbestandlich relevant war dagegen seine darstellung, daß er keine unwahre tatsache verbreiten wollte, daß seine frage „Wußten Sie übrigens...“ nicht in bezug auf eine potentielle verurteilung gemeint war und er also nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Aber das glaubte ihm das gericht nicht.

Im schlußplädoyer sprach die verteidigerin von politischen vorurteilen, die das gericht ihrem mandanten gegenüber hegen würde, und eigentlich sei ja ein befangenheitsantrag angezeigt, aber sowas mache sie nicht. Das wunderte mich etwas, weil ich die verhandlung eigentlich als relativ neutral und sachlich empfunden hatte. (Bis auf den kleinen durchhänger der richterin, als die verteidigerin K. als zeugen befragte und dabei mit. „Herr K.“ anredete, woraufhin ihr die richterin ins wort fiel „Doktor K!“. Die reaktion der verteidigerin war ziemlich cool: Sie habe selbst auch einen doktor, und es sei untereinander üblich, sich nicht mit dem titel anzureden.) Jedenfalls bestätigte die richterin die vorbehalte der verteidigerin letztlich in der urteilsbegründung: Darin bezeichnete sie den angeklagten, der natürlich verurteilt wurde, mehrfach als „MfS-kader“. In der pause zwischen dieser und der nächsten verhandlung regte sie sich dem staatsanwalt gegenüber über die politischen einschläge beim schlußplädoyer auf. Da konnte ich es mir dann nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, daß sie mit der verwendung des nicht gerade neutralen begriffs „kader“ ja den eindruck der verteidigerin ein wenig bestätigt habe. Tja, ab diesem punkt war ich aus dem kommunikationszusammenhang raus, ich war keine ansprechpartnerin mehr für sie. Stattdessen fragte sie den staatsanwalt „Ist das Ihre referendarin?“ Und auf die verneinung des staatsanwalts „Ansonsten hätte ich ja gesagt, Sie müssen da noch ein bißchen arbeiten.“ Vermutlich hat sie's so aufgefaßt, als ob ich sie auch tatsächlich als befangen im rechtlichen sinne ansehen würde. Das ist mir schon klar, daß da die voraussetzungen höher hängen. War jedenfalls nicht uninteressant, so eine starke reaktion provoziert zu haben, obwohl ich versucht hatte, mich extra-höflich und -sachlich auszudrücken.

Dritte verhandlung: Endlich mal ein angeklagter, der nicht total schüchtern und verängstigt wirkte. (Ganze zwei von sechs an diesem tag trugen nicht die bezeichnung „armes schwein“ auf der stirn geschrieben.) Es ging um eine einfache körperverletzung gegenüber einem ladendetektiv, strafantrag war nicht gestellt, keine ahnung, woher gericht und staatsanwaltschaft das öffentliche interesse an der strafverfolgung hergenommen haben. Daß sich das so ungefähr wie in der anklage zugetragen hat, glaube ich gerne, daß irgendwem mit einer verurteilung irgendwie geholfen wäre und diese dazu beitragen würde, daß der angeklagte andere verhaltensmöglichkeiten lernt, eher nicht. Aber hauptsache verurteilt.

Und viertens: Ein gebürtiger Jugoslawe, der für einen monat seiner unterhaltspflicht nicht nachgekommen war. Vor der verhandlung hatte die richterin noch mit dem staatsanwalt erörtert, daß ja eine einstellung wegen geringer schuld in frage käme, „mal sehen, was der hier so sagt“. Tja, dummerweise hat er wohl zuviel gesagt. Nicht in bezug auf den tatvorwurf, da war er geständig und reuig und alles was das richterliche herz erfreut. Aber er hat sich, wie so viele angeklagte, erdreistet, seine persönlichen hintergründe zu schildern: was ihn dazu bewegt hat, wie seine situation ist usw., daß ihm gekündigt wurde, er die abfindung erst deutlich später bekommen hatte und deswegen den unterhalt nicht gezahlt hatte. Daß er sehr darunter leidet, seine kinder so selten zu sehen. Daß er sich nach dem verlust der elterlichen sorge und des arbeitsplatzes unnütz vorkommt. „Sie mögen lachen, aber das ist so.“Aber daß er Deutschland liebt und ganz viel über deutsche geschichte weiß. Aber nun ja, die richterin wollte natürlich keine persönlichen stories hören, es nervte sie vermutlich ungemein. Von der einstellung des verfahrens war dann keine rede mehr, es kam irgendwas um die 30 tagessätze heraus. Zusammenfassung: Die institutionalisierte autorität der strafverfolgungsorgane baut erstmal eine drohkulisse auf, die so stark ist, daß sich ein individuum völlig kleinmacht und 150-prozentigen gehorsam erklärt. Und dann werden diese gesten der unterwürfigkeit noch bestraft, wenn sie nicht den geschmack der autorität treffen.

A propos tagessätze. Das erweckt ja den anschein einer gerechten, weil proportional zum einkommen stehenden bestrafung: Die höhe des tagessatzes entspricht 1/30 des monatlichen einkommens. Unberücksichtigt dabei bleibt, daß jemand mit einem monatsverdienst von 5.000 Euro mit einiger wahrscheinlichkeit ein entsprechendes sparkonto hat und daher 30 tagessätze, ergo 5.000 Euro, ohne weiteres zahlen kann. Für jemanden mit 800 Euro monatlich hingegen sieht das ganz anders aus, für ihn/sie bedeutet selbst eine ratenzahlung eine empfindliche einschränkung des lebensstandards. Aber tagessätze können ja auch abgearbeitet oder abgesessen werden...

Übrigens werden auch sozialleistungen als einkommen angerechnet, und auch die übernahme der miete. Ergo haben Hartz IV-empfängerInnen ein einkommen zwischen 800 und 900 Euro und kriegen üblicherweise tagessätze in höhe von 20 Euro. Was noch gnädig ist, denn das Kammergericht Berlin hat entschieden, daß auch 30 Euro festgesetzt werden könnten, doch, wirklich. Als ich zu dieser frage nochmal ins gesetz guckte, fiel mir eine perfide und dogmatisch sehr unsaubere sache auf: dort wird als unterster tagessatz 1 Euro festgeschrieben. Wenn aber selbst bei sozialhilfeempfängerInnen in der praxis 20 Euro festgesetzt werden, wird der gesetzliche rahmen nach unten ja gar nicht ausgeschöpft. Wozu steht denn ein mindestsatz da, wenn er noch nicht mal auf sozialhilfeempfängerInnen anwendbar ist? dachte ich mir. Doch, oh wunder, selbst zu dieser feinsinnigen frage weiß der standard-kommentar eine antwort: „Mehr als die Differenz zwischen tatsächlich gewährten Sozialleistungen und dem unerlässlichen Lebensbedarf kann einem Sozialhilfeempfänger nicht genommen werden [...]; freilich kann nur ausnahmsweise (etwa bei Untergebrachten, Strafgefangenen, Asylbewerbern oder in Abschiebehaft Befindlichen [...]) der Mindestsatz von 1 Euro in Betracht kommen.“ (Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 40 Rn 11.) Danke für soviel unerkannten zynismus im verhältnis zu all den einsperreinrichtungen, die diese gesellschaft so zu bieten hat!

Zurück zum verhandlungstag und zum fünften und letzten verfahren: ein einbruchsdiebstahl, begangen von zwei jungen männern. Einer davon ex-junkie, auf methadon, natürlich langzeitarbeitslos, zwei kinder, eine latte von vorstrafen, liegen aber alle mehr als sechs jahre zurück. Die richterin macht ihm erstmal vorwürfe, wieso er denn keine arbeit finde, vor allem wo jetzt doch die konjunktur brummt. Klar, die arbeitsplätze liegen ja nur so auf der straße, die sind halt nur alle zu faul. Zur tat befragt, gestehen beide den diebstahl von – festhalten – altmetall, welches auf einem halb-abgerissenen fabrikgelände 'rumlag. Aber wie es angeklagte so an sich haben, sind beide so dreist, doch tatsächlich ein paar aspekte zu ihren gunsten anbringen zu wollen. Z.b. daß sie dachten, das zeug gehöre niemandem mehr, und daß sie den zaun zu dem gelände nicht aufgebrochen hätten, sondern durch eine lücke eingestiegen wären. Daß sie einfach nicht dachten, etwas verbotenes zu tun. Insbesondere dem eingeschüchterten ex-junkie schien es für sein selbstwertgefühl wichtig zu sein, nicht wieder in die schublade des wiederholungstäters einsortiert zu werden. „Schauen Sie sich mein vorstrafenregister an, ich habe damals ganz andere sachen gemacht.“ Nein, daß war nicht selbstgefällig geäußert, sondern tatsächlich verzweifelt bemüht um eine distanzierung. Mit allem, was er sagte, bettelte er geradezu darum, ein kleines bißchen anerkennung zu bekommen dafür – daß er seit sieben jahren clean ist, keinen strafrechtlich relevanten mist mehr gebaut hat, sich von seiner früheren gang (raub etc.) im Wedding entfernt hat etc. Und daß er ab jetzt bestimmt gar nix verbotenes mehr machen würde, auch nicht bei rot über die ampel gehen. Die richterin zeigte sich davon unbeeindruckt und fragte ihn, warum er denn denke, daß seine „kriminelle karriere“ ab heute beendet sei. Zurück in die schublade, und fertig. Kein fünkchen kenntnisnahme davon, daß dieser mensch tatsächlich eine ganze menge in seinem leben verändert hat. Diese menschliche ignoranz schien ihn wirklich 'runterzureißen, seine eingeschüchtertheit und verletztheit wirkten absolut nicht gespielt. Also strafrecht wie es im buche steht: Ein mensch, der aus einer sozial schwachen familie kommt und dessen eltern sich nicht sonderlich um ihn kümmern, baut etwas mist und wird von da an nur noch behandelt wie ein versager. Und jedes bißchen positive anerkennung wird ihm verweigert, er wird immer wieder zurückgeschubst in die kategorie der unnützen menschen. Immer nochmal draufhauen, ihm seine unfähigkeit vor augen führen, dann lernt er hoffentlich nochmal was draus. (Ach ja, bei der festnahme direkt bei der tat war ein bißchen ausgetickt, hatte die polizisten angeschrien, daß sie ihn schlagen sollten, und in ermangelung dessen seinen kopf gegen das polizeiauto geschlagen. Dafür war er in einem anderen verfahren wegen sachbeschädigung – an dem polizeiauto – verurteilt worden.)

Das konnte ich so nicht mit ansehen, ich fühlte mich schon schuldig genug, stumm an diesem menschlichen trauerspiel teilzunehmen. Die richterin ging von der urteilsbegründung allmählich in allgemeine gut gemeinte ratschläge über: Er solle sich doch endlich eine arbeit suchen, daß sei ja für die kinder nicht gut, den vater immer zu hause 'rumhängen zu sehen usw. Klar, sag ihm nochmal ganz deutlich, daß er nicht nur ein langzeitkrimineller, sondern auch noch ein schlechter vater ist, das wird ihm bestimmt total helfen, das nötige selbstbewußtsein für einen job zu finden, so klein und selbstunsicher, wie er schon ist. Jedenfalls riß ich dann irgendwann das wort an mich, sprach ihn direkt an und sagte, daß ich es toll fände, daß er schon so lange clean ist und nicht mehr die harten straftaten von früher begeht, und daß das meiner meinung nach anerkennung verdient. Ist ja egal, ob jetzt alles oder nur die hälfte dieser story stimmt, jedenfalls hätte er das nicht so erzählt, wenn er nicht ein bißchen anerkennung gebraucht hätte, und er wirkte ernsthaft dankbar. Die reaktion der richterin war umgekehrt, ich bin selten so böse angeguckt worden wie von ihr. Ich hatte ihr ihre strafpredigt versaut.

Auf den ersten blick konnte ich mir dieses verhalten der richterin kaum anders als mit freude an der autorität und an schmerzzufügung erklären. Aber vermutlich glaubt sie wirklich daran, der menschheit und vielleicht sogar den angeklagten auf diese weise etwas gutes zu tun. Ich möchte nicht wissen, wie die frau erzogen worden ist. Von dem begriff „positive sanktionierung“ hat sie garantiert noch nichts gehört, oder sie weigert sich standhaft anzuerkennen, daß positive reaktionen auf positives verhalten eben siebenmal wirksamer sind als negative auf negatives, und daß also auch individuelle veränderungen in die richtige richtung positiv anerkannt werden müssen. Das hinter dem strafrechtsgedanken stehende menschenbild „Ich muß den menschen etwas schlechtes zufügen, sonst werden sie keine guten menschen. Erziehung muß wehtun.“ finde ich ganz extrem gruselig. Und die tatsache, daß es strafrichterInnen gibt, die das so sehr verinnerlicht haben, daß sie einem angeklagten kaum ein gutes wort gönnen, ist noch beängstigender.

Daß richterInnen und staatsanwältInnen ganz viel supervision bräuchten, um überhaupt annähernd mit ihrem arbeitsalltag klarzukommen und sonst viele nicht davon abstrahieren können und sich vom regelwidrigen verhalten anderer persönlich angegriffen fühlen, hat auch eine andere dozentin im einführungslehrgang, eine richterin, gezeigt. Sie lieferte eine ganz bemerkenswerte interpretation der struktur des strafrechts lieferte, indem sie von „querulatorischen angeklagten“ sprach. Ich hielt mich zurück und wies sie nicht darauf hin, daß die angeklagten ja nicht im engeren sinne freiwillig vor gericht sind, also das gericht nicht mutwillig mit ihren anträgen etc. behelligten, und daß SIE es offensichtlich ist, die ihre rolle verkennt, wenn sie mit verteidigungshandlungen ein problem hat.

Egal, das gehört doch alles abgeschafft. Und durch ein sinnvolleres reaktionssystem ersetzt. Usw.

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