Dienstag, Juni 05, 2007

Automatische Kfz-Kennzeichen-Kontrolle bei G8

Seitdem die Wogen um Heiligendamm immer höher schlagen, macht eine intensive presseauswertung große Freude. Dazu ghört normalerweise nicht die BILDzeitung. Doch eine auf indymedia verlinkte Meldung, erregt aufsehen:
"Bereits seit Längerem eingeschleuste V-Leute des Verfassungsschutzes sollen frühzeitig Hinweise auf geplante Störaktionen geben. Außerdem werden die Zufahrtsstraßen nach Heiligendamm und Umgebung per Video überwacht, Kfz-Kennzeichen automatisch überprüft (extra Landesgesetz geändert)."

Aber die wie gewöhnlich gut informierte akj-Sprecherin, Stefanie Richter, weiß eine Erklärung:
"m-v hat im juni 2006 (noch unter rot-rot) das sicherheits- und ordnungsgesetz novelliert. keine ahnung, ob sie es ausdrücklichausgesprochen haben, aber es lag schon nahe, dass die novelle im hinblick auf den jetzigen gipfel verabschiedet wurde."
So findet die und der aufmerksame Blogger auch einen Beitrag in der Zeitung der Roten Hilfe (4/2006) zum einschlägigen § 43a Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG-MV):
Automatisches Kfz-Kennzeichen-Lesesystem (AKLS) (§43a)

Die Polizei kann [...] im öffentlichen Verkehrsraum personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur elektronischenErkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit dem Fahndungsbestand erheben. [...] Die Datenerhebung darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind. Auch ein verdeckter Einsatz des AKLS ist übrigens zulässig, ebenso ein "Abgleich erhobener Kennzeichendaten mit anderen polizeilichen Dateien". In ihrer Begründung zum Gesetzentwurf heben SPD/ Linkspartei.PDS hervor, daß der Einsatz des AKLS so zu erfolgen habe, "dass betroffene Personen grundsätzlich erkennen können, bei welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten mit dem Risiko der Überwachung verbunden ist". Soll wohl heißen: Wer dennoch während solcher Anlässe (z.B. G8-Gipfel in Mecklenburg) mit dem PKW unterwegs ist, hat selbst Schuld, wenn er/ sie per AKLS erfaßt wird; er/ sie hätte ja auch zu Hause bleiben oder woanders hinfahren können.

Zur Illustration geben die beiden Parlamentsfraktionen auch gleich ein plastisches Beispiel für die Anwendung des AKLS: "Aufgrund dieser Regelung ist es z. B. möglich, zur Abwehr konkreter Gefahren Kennzeichendaten auf Zubringerstraßen zu einem Fußballstadion mittels AKLS zu erheben und einen Abgleich mit der Datei Gewalttäter Sport vorzunehmen, wenn mit der Anreise von so genannten Hooligans zu rechnen ist." - Wir können ja spaßeshalber mal "Fußballstadion" durch "Anti-Globalisierungscamp" ersetzen und statt der Datei "Gewalttäter Sport" die Datei "Gewalttäter Links" einsetzen (in welche mensch übrigens schon aufgrund "polizeilicher Erkenntnisse" geraten kann, also ohne jemals einer Straf- geschweige denn einer Gewalttat beschuldigt worden zu sein). Dann kann mensch sich ausmalen, was uns 2007 beim G8 erwarten dürfte.

Momentan besitzt das Land Mecklenburg-Vorpommern nur ein AKLS-Gerät, aber im Zuge der Amtshilfe werden zum G8 sicher andere Bundesländer, allen voran Hamburg, mit entsprechender Technik aushelfen.


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