Samstag, März 03, 2007

Entschädigung für Rüstungsunternehmen der Wehrmacht

Laut BVerwG ist der Zweite Weltkrieg nicht Teil nationalsozialistischer Ideologie

Wie das Bundesverwaltungsgericht am 28.02.2007 entschied (BVerwG 3 C 38.05), sei in der Beschäftigung von ZwangsarbeiterInnen sowie Kriegs- und Strafgefangenen während des Zweiten Weltkrieges "bei anständiger Behandlung" noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu erkennen. Das betroffene Unternehmen, welches u.a. Funk- und Funkmessgeräte für die Wehrmacht herstellte, habe durch die Zwangsarbeiterbeschäftigung dem nationalsozialistischenen System nicht erheblich Vorschub geleistet. Einer Entschädigung für die spätere Enteignung durch die sowjetische Besatzungsmacht stünde daher insoweit nichts entgegen. Die Unterstützung nicht spezifisch von der nationalsozialistischen Ideologie geprägter Bestrebungen, wie etwa des Ziels, den Zweiten Weltkrieg zu gewinnen, genüge für einen Ausschluss solcher Ausgleichsleistungen nicht.

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